Letzte Aktualisierung: 12. Februar 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Bright Stream GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Marketing, Tech-Entwicklung und Operations.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag oder nachfolgenden schriftlichen Vereinbarungen festgehalten.
Der Auftragnehmer erbringt Marketing-Dienstleistungen wie Content Creation, Marketing-Automatisierung, Lead Generation, Social Media Management, Videografie und SEO. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem Projektvertrag.
Der Auftragnehmer entwickelt Software-Lösungen, Websites, Web-Apps und Mobile Apps nach den Spezifikationen des Auftraggebers. Der konkrete Leistungsumfang, Technologie-Stack und Liefertermine werden in der Projektdokumentation festgehalten.
Der Auftragnehmer implementiert Automatisierungs-Lösungen, AI-Agenten und optimiert Geschäftsprozesse. Der Umfang wird im Projektplan oder Service Agreement festgelegt.
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Mehrleistungen eine angemessene zusätzliche Vergütung zu verlangen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere:
Verzögerungen aufgrund nicht rechtzeitig erbrachter Mitwirkungsleistungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mehraufwand durch verzögerte Mitwirkung gesondert in Rechnung zu stellen.
Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder der individuellen Projektvereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei monatlichen Retainer- Vereinbarungen erfolgt die Abrechnung im Voraus zum 1. des Monats.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Zahlungsverzug die Leistungserbringung einzustellen, bis die ausstehenden Beträge beglichen sind.
Projektverträge laufen für die Dauer der Projektlaufzeit. Eine ordentliche Kündigung ist nach Projektabschluss möglich.
Retainer-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils 1 Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Texte, Designs, Software-Code, Videos, etc.) sind urheberrechtlich geschützt.
Nach vollständiger Bezahlung der Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein nicht-exklusives, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Werken ein. Bei Software-Entwicklung erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung das vollständige Eigentum am Source Code.
Bei Teilzahlungsvereinbarungen werden Nutzungsrechte schrittweise nach Zahlung der jeweiligen Rate übertragen. Vorher erstellte Werke bleiben im Eigentum des Auftragnehmers.
Verwendet der Auftragnehmer Drittmaterialien (Stock-Fotos, Fonts, Icons, Bibliotheken), so ist der Auftraggeber für die Einhaltung der jeweiligen Lizenzbestimmungen selbst verantwortlich.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Strategien, Kundendaten, Source Code und unveröffentlichte Marketing- Materialien.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung entsprechen und frei von Rechten Dritter sind. Bei Mängeln ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer zunächst eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt und der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverlust, soweit der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, regelmässige Datensicherungen durchzuführen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen und Logo sowie Projektbeschreibungen auf der eigenen Website, in Präsentationen und Marketing-Materialien zu verwenden. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit widersprechen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemass den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO, DSG). Details entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemass Art. 28 DSGVO geschlossen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Subunternehmer einzusetzen. Der Auftragnehmer ist für die Leistungen der Subunternehmer wie für eigene Leistungen verantwortlich.
Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten AGB nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt ausschliesslich das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zürich, Schweiz, soweit gesetzlich zulässig.
Bei Fragen zu diesen AGB kontaktieren Sie uns bitte:
Bright Stream GmbH
Ruessenhof 1
6340 Baar
Schweiz
E-Mail: tim.dann@brightstream.ch